Kinder- und Jugendhilfe inklusiv
Referentenentwurf des IKJHG liegt vor
2021 wurden im Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz die ersten Grundlagen zur Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gelegt. Ziel sind Hilfen für alle jungen Menschen unter dem einen Dach der Jugendhilfe.
Nun hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 16.09.2024 eine Arbeitsfassung zur Ausgestaltung des Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) vorgelegt, mit dem die Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe realisiert werden soll (Inklusive Lösung).
In seinem Rundschreiben fasst der EREV angesichts zahlreicher Anfragen bereits zu diesem Zeitpunkt erste Gesichtspunkte zusammen: